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[Visagebuehren und Visabesorgung]

Einreise
Der Reisepass muss bei Einreise eine Gültigkeit von mindestens 6 Monaten aufweisen.
Kinder benötigen einen eigenen Reisepass.
Seit 8. Dezember 2008 existiert eine Neuregelung bei der Visavergabe für alle Reisenden, die Thailand auf dem Landweg betreten
und zu den sog. "P 30" Passinhabern (können Visa bei Einreise beantragen) gehören.
Somit sind auch österreichische Passinhaber hiervon betroffen:
anstatt der ursprünglichen 30 Tage Aufenthalt werden ab sofort nur mehr Visa mit Gültigkeit für 15 Tage erteilt, dies allerdings ohne Begrenzung der Anzahl der beantragten Visa bzw. der Dauer des gesamten Aufenthaltes. 
Bei der Einreise über einen Flughafen werden weiterhin Visa mit 30-tägiger Gültigkeit erteilt.
Für Reisende, die einen längeren Aufenthalt in Thailand planen, besteht die Möglichkeit der Visumsantragstellung bei einer thailändischen Botschaft (Wien und/oder Ausland); Touristenvisa werden mit einer maximalen Gültigkeit von 60 Tagen erteilt.
Das non-immigrant Visa ist für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen gültig. Beide Visakategorien werden im Regelfall um 30 Tage verlängert. Laut einer Mitteilung des thailändischen Außenministeriums ist die Verlängerung von Touristenvisa
(nicht jedoch von non-immigrant und Transitvisa) im Rahmen des "tourist visa exemption scheme" bis einschließlich 4. März 2010 kostenlos.
Die Verlängerung eines Visums in Thailand sollte keinesfalls einem Reisebüro oder einem Vermittler anvertraut werden.
Visa dürfen in Thailand nur von den Dienststellen des Immigration Bureau (Fremdenpolizei) verlängert werden.
Inhaber von gefälschten Verlängerungen, wie sie in der Regel von Vermittlern verkauft werden, führen bei Ausreise zur Verhaftung und Anklage des Inhabers wegen Dokumentenfälschung.
Eine Visumsüberschreitung („Overstay“) stellt eine Straftat dar, die zur Verhaftung und zur Verurteilung zu einer Geldstrafe führt, wenn das abgelaufene Visum bei einer Polizeikontrolle festgestellt wird. Kann die Geldstrafe nicht beglichen werden, so ist Ersatzhaft anzutreten.
Wird der „Overstay“ durch die Grenzkontrolle bei der Ausreise festgestellt, so wird eine Geldstrafe von THB 500,-- pro Tag, höchstens aber THB 20.000,--, verhängt, die sofort zu bezahlen und das Land anschließend umgehend zu verlassen ist.
Auskünfte über die Erlangung thailändischer Visa sind von der Botschaft des Königreichs Thailand oder von den Dienststellen des Immigration Bureau einzuholen.

 
Konsularabteilung der Botschaft des Königreiches Thailand
Cottagegasse 48, 1180 Wien
Tel:  (+43 / 1) 478 33 35
Fax:  (+43 / 1) 478 29 07
 
Amtsbereich:  Republik Österreich

Parteienverkehr: Mo - Fr 09.00 - 12.00

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[Bearbeitungsgebühren]

ÖSG Reisedienst - Ganeshareisen GmbH Bearbeitungsgebühren
bei Visabesorgung alleine und in Kombination mit anderen Leistungen 
Per 23.06.2005 1.1. Visabesorgung: nur Visum
Konsulatsgebühr + 10,- (handling fee)
+ 35,- (operation fee) f.d. 1. Pass, jeder weitere Pass: 15,- (operation fee)
 1.2. Visabesorgung: nur Visum (andere Konsulate)
Konsulatsgebühr + 10,- (handling fee)
+ 45,- (operation fee) f.d. 1. Pass, jeder weitere Pass: 15,- (operation fee)
 2.1. Visabesorgung: Visum (Russland) + Einladung
Gebühr f.d. Einladung lt Liste + Konsulatsgebühr + 10,- (handling fee)
+ 22,- (operation fee) f.d. 1. Pass, jeder weitere Pass: keine operation fee
 2.1.4. Visabesorgung : Visum (Russland) + Einladung + Flugticket
(gilt nur bei folgenden Fluglinien: AUA, Pulkovo, Aeroflot, CSA, Tuerkish Airlines)
Gebühr f.d. Einladung lt Liste +
Konsulatsgebühr + 10,- (handling fee)
Flugticket: Ticket Tarif + Flughafentaxentaxen (keine Ticketinggebühren)
+ 22,- (operation fee) f.d. 1. Pass, jeder weitere Pass: keine operation fee
 
 4.1. Flugticket (alleine) gilt nur bei den Fluglinien AUA, Pulkovo, Aeroflot, CSA, Tuerkish Airlines
Ticket Tarif + Flughafentaxen + 18,- Ticketing (Pulkovo - ohne Ticketinggebühr)
 4.2. Flugticket (alleine) bei allen Fluglinien Fluglinien
ausser: AUA, Pulkovo, Aeroflot, CSA, Tuerkish Airlines
Ticket Tarif + Flughafentaxen + 25,- Ticketing 
 1.5. Visabesorgung (Russland) + Hotelbuchung
Konsulatsgebühr + 10,- (handling fee)
Kosten f.d. Hotel
+ 22,- (operation fee) entfaellt bei Buchung von mehr als 3 Nächten.
Wenn die Hotel Buchung 80 % des gewünschten Aufenthalt Zeitraumes abdeckt wird keine Visaeinladung verrechnet. Bei weniger als 80 % Zeitraum Hotelbuchung des Aufenthaltes muss eine Visaeinladung zusaetzlich gekauft werden.
 
Wenn zusaetzlich weitere Visa fuer andere Laender gewüscht werden gelten fuer diese weiteren Visa die Tarife von Pkt 1.1.
 
 1.5.4. Visabeorgung + Hotelbuchung + Flugbuchung
Konsulatsgebühr + 10,- (handling fee)
Kosten f.d. Hotel
+ 22,- (operation fee) entfaellt bei Buchung von mehr als 3 Nächten.
Kosten fuer das Flugticket + Flughafentaxen
Bei Fluglinien AUA, Pulkovo, Aeroflot, CSA, Tuerkisch Airlines: keine Ticketing fee
Bei anderen Fluglinien 18,- Ticketing fee
keine operation fee !

[Stornobedingungen]

Für die Berechnung der Frist ist das Eintreffen der schriftlichen Mitteilung über die Stornierung bei uns während unserer Geschäftszeiten – Montag bis Freitag 8.30 bis 17.30 Uhr ausschlaggebend. Wird die Anmeldung, aus welchem Grund auch immer, zurückgezogen, gelten folgende Rücktrittsbedingungen:
bis 30 Tage - 10% des Reisepreises,
ab 29. bis 20. Tag - 25% des Reisepreises,
ab 19. bis 10. Tag - 50% des Reisepreises,
ab 9. bis 4.Tag - 65% des Reisepreises
ab dem 3.Tag vor Reiseantritt - 85% des Reisepreises
ab 24 Stunden vor Abreise, “no show” vor dem Abflug
oder Reiseabbruch - 100 % der Arrangementkosten
zuzüglich anfallender Telegramm- bzw. Fernschreibkosten und Visagebühren. Storno bei “Hotel only Buchungen”: wie oben - mindestens jedoch:
ab 72 Stunden vor Reiseantritt
- 50 % der ersten beiden Aufenthaltstage und
ab 48 Stunden vor Reiseantritt
- 100 % der ersten beiden Aufenthaltstage.
Nach Reiseantritt können nicht oder nur teilweise konsumierte Leistungen nicht rückerstattet
werden.